Version 1.0, 10. November 2011
AGBs für Teilnehmer an HOOD Konferenzen, Schulungen und Workshops
1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HOOD GmbH, Keltenring 7, 82041 Oberhaching (im Folgenden „HOOD“) gelten für alle Leistungen im Rahmen von Konferenzen, Schulungen, Workshops, Veranstaltungsserien und vergleichbaren Fortbildungsangeboten (im Folgenden „Konferenzen“), die HOOD für Teilnehmer auf solchen Konferenzen erbringt.
2 Anmeldung und Vertragsschluss
1. Angebote von HOOD zur Teilnahme an Konferenzen sind freibleibend und unverbindlich.
2. Anmeldungen zu Konferenzen als Teilnehmer können verbindlich nur via Internet, schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen.
3. Die Annahme der Anmeldung des Teilnehmers durch HOOD ist erst dann verbindlich, wenn eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung durch HOOD vorliegt. Die Bestätigung kann auch per Telefax oder E-Mail erfolgen
4. Über die Annahme der Anmeldungen von Teilnehmern entscheidet HOOD. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
3 Preise
1. Der Teilnahmebeitrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Er beinhaltet die Teilnahme an den Vorträgen sowie Workshops, Konferenzunterlagen, Mittagessen, Getränke in den Kaffeepausen und ggf. die Teilnahme an einer Abendveranstaltung.
2. Eine nur stundenweise Teilnahme an einem Konferenztag berechtigt nicht zu einer Minderung des Konferenztagespreises.
4 Anreise und Unterkunft
1. Der Kunde bzw. der Teilnehmer ist grundsätzlich selbst für seine Anreise und Unterkunft verantwortlich. Die Hotelkosten sind von den Teilnehmern direkt mit dem Tagungshotel abzurechnen.
5 Zahlungsbedingungen
1. Die Gebühren für den Besuch der Konferenz sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
2. Einwände gegen Rechnungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung schriftlich unter Angabe von Gründen gegenüber der HOOD erfolgen.
3. Die erste Mahnung nach Zahlungsverzug erfolgt kostenfrei. Für jede weitere Mahnung werden zusätzlich 5,00 € Mahn- und Bearbeitungsgebühr erhoben.
6 Umbuchungen
1. Nach Erhalt der Anmeldebestätigung kann der Teilnehmer bis zu 2 Wochen vor Beginn der Konferenz schriftlich einen Ersatzteilnehmer benennen. Diese Umbuchung ist kostenfrei; mehrtägige Konferenzteilnahmen können aber nur als Ganzes umgebucht werden.
7 Kündigung durch den Teilnehmer
1. Stornierungen von Anmeldungen können schriftlich, per Fax oder per E-Mail (mit Bestätigung) erfolgen und sind bis zu 4 Wochen vor Konferenzbeginn kostenfrei. Bei Eingang der Stornierung bis zu 2 Wochen vor Konferenzbeginn wird eine Stornierungsgebühr von 100,- € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet. Im Falle einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig.
8 Kündigung durch HOOD
1. HOOD ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Teilnehmer mit der Zahlung des Teilnahmepreises in Verzug gerät und die Zahlung auch nicht nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist gezahlt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus anderen Gründen bleibt unberührt.
2. HOOD ist berechtigt, den Vertrag bis zu 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn zu kündigen, wenn die Durchführung der Konferenz wegen einer absehbaren geringen Beteiligung für sie nicht von Interesse ist. Zu diesem Zeitpunkt bereits geleistete Zahlungen werden dem Teilnehmer zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers gegen HOOD sind ausgeschlossen, insbesondere besteht kein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall, es sei denn, die Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichem Verhalten von HOOD.
3. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (Umweltkatstrophen, Feuer, Streik, etc.) nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens seitens HOOD.
9 Programmänderungen
1. Das Programm kann inhaltlich von der Programmankündigung abweichen. HOOD ist berechtigt, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und andere notwendige Veränderungen unter Wahrung des Gesamtcharakters der Konferenz vornehmen.
10 Bild und Tonaufnahmen
1. HOOD ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen sowie Film- und Videoaufnahmen vom Konferenzgeschehen und Teilnehmern anfertigen zu lassen und für Marketingzwecke zu verwenden. Der Teilnehmer erklärt - soweit erforderlich - hiermit sein Einverständnis. Gleiches gilt für Aufnahmen, die Presse und/oder Fernsehen mit Zustimmung von HOOD anfertigen.
2. Teilnehmer sind nicht berechtigt, Ton-, Film- oder Videoaufnahmen vom Konferenzgeschehen oder von Teilnehmern anzufertigen.
11 Haftung und Schadenersatz
1. Alle Konferenzen werden mit größtmöglicher Sorgfalt vorbereitet und durchgeführt. Ein Weiterbildungserfolg ist jedoch nicht geschuldet.
2. HOOD haftet nicht für Schäden, die von Dritten (z.B.: Aussteller, Teilnehmer, Mitarbeiter des Konferenzzentrums) verursacht werden.
3. HOOD haftet bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Schäden, die auf der fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung einer Kardinalpflicht durch HOOD oder ihren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des geschlossenen Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
4. Für Schäden, die nicht unter den vorstehenden Absatz 3 fallen, haftet HOOD, wenn sie auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von HOOD oder einer vorsätzlichen oder einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von HOOD beruhen. Die Haftung ist jedoch auf den typischen, voraussehbaren Schaden begrenzt.
12 Urheber- und Markenrechte
1. An Konferenzunterlagen, die einem Teilnehmer im Rahmen einer Konferenz in körperlicher oder elektronischer Form ausgehändigt werden, räumt die HOOD dem Teilnehmer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum Zwecke der Weiterbildung ein. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Konferenzunterlagen oder von Teilen daraus sowie der öffentlichen Zugänglichmachung bleiben der HOOD vorbehalten.
2. Kein Teil der Konferenzunterlagen sowie der eingesetzten urheber- und markenrechtlich geschützten Software darf ohne schriftliche Genehmigung von HOOD in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere nicht unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet, öffentlich wiedergegeben oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Software darf insbesondere nicht aus den Vortragsräumen entfernt werden.
13 Datenschutz
1. Die HOOD übermittelten Anmeldedaten werden zur Vertragsabwicklung digital gespeichert.
2. HOOD wird die vom Teilnehmer überlassenen Daten vertraulich behandeln und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die im Zusammenhang mit dem Namen des Teilnehmers gespeichert sind.
3. Die vom Teilnehmer übermittelten Bestandsdaten (Vorname, Nachname, Liefer- und Rechnungsanschrift, E-Mail-Adresse, je nach Zahlungsart auch Kontoverbindung, Kreditkartennummer, Ablaufdatum der Kreditkarte) werden durch in der Kundendatenbank gespeichert und zum Zwecke der Erbringung der Leistung und zur Abrechnung verarbeitet, genutzt und - soweit notwendig - an dafür beauftragte Dienstleister weitergegeben.
4. Soweit vom Teilnehmer nicht anders angegeben, wird HOOD den Teilnehmer zukünftig über die Produkte und Veranstaltungen des Veranstalters informieren bzw. per Fax, E-Mail oder Telefon kontaktieren.
14 Hausordnung
1. Die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung ist einzuhalten.
15 Sonstiges
1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag, für den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, ist München